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Impressum
 

Neogate AG

Thurgauerstrasse 117

CH-8152 Glattpark 

info (at) neogate.ch

 

                                                    Geschäftsführer: Robert Looser, Chris Böhme

                                                    UST-ID Nr.: DE328931536  |  Registergericht: Freiburg i.B.  |  HRB 721481

 

Neogate GmbH

Gewerbestrasse 6

D-79801 Hohentengen

info@neogate.de

 

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  • Name der abgerufenen Datei,

  • Datum und Uhrzeit des Abrufs,

  • übertragene Datenmenge,

  • Referrer und Herkunft des Benutzers

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  • Es wird ein Cookie gesetzt um wiederkehrende Besucher zu erkennen.


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Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Bedingungen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

 

Gewerbliche Werbung

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Bildrechte

Die Bildrechte der verwendeten Fotos gehören der Neogate AG, resp. Neogate GmbH oder wurden von dieser rechtmässig erworben (Fotolia) resp. von Partnern zur Verfügung gestellt (Gantner Electronics).

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Download der AGB als PDF

 

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB finden Anwendung auf die IT-Systemintegration sowie allgemeine Lieferungen für Dritte (nachstehend Kunde) durch die Neogate AG. Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus der schriftli-chen Vereinbarung bzw. aus der Offerte von der Neogate AG.


1.2 Geltungsbereich
Neogate AG verweist in den Angeboten auf den Link der AGB’s, welcher auf die Neogate Website verweist. Mit Annahme der Offerte anerkennt der Kunde die Geltung der AGB. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, soweit Neogate AG sie schriftlich bestätigt.


2. Gewährleistung
Neogate AG steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Kunde hält im Störungsfall eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Gewährleistung der gelieferten Komponenten beträgt 24 Monate ab Aus-lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Neogate AG nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspru-chung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Einflüsse. Ebenfalls ausgeschlossen ist Verbrauchsmaterial mit intensiver Nutzung wie z.B. Chiparmbänder oder Chipkarten.


3. Weitere Haftung
Anspruch auf Schadensersatz steht dem Kunden nur zu, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig von einem Mitarbeitenden von Neogate AG verursacht worden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für Ver-mögensschäden, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Neogate AG haftet insbesondere nicht für Folgeschä-den wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste. Neogate AG lehnt die Haftung für jegliche nicht vertragsgemässe Verwendung der Hard- und Software durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ab.


4. Mitwirkungs- und Informationspflichten
Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über ge-setzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Programme von Bedeutung sind. Der Kunde bezeichnet gegenüber Neogate AG eine Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde gewährleistet den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen und gibt der Neogate AG gewissenhaft Auskunft bei projektbezogenen Fragen. Der Kunde kontrolliert die Arbeiten der Neogate AG und nimmt diese fristgerecht ab. Die Parteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.


5. Termine
Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, wenn:

  • Neogate AG Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert.

  • Der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält. Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Neogate AG liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epi-demien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen von Drittlieferanten, sowie behördliche Massnahmen.

 

Neogate AG informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausge-führt werden können. Sind die Verzögerungen nachweisbar von der Neogate AG verschuldet, hat der Kunde eine ange-messene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Neogate AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Vorzeitige Kündigung
Wird das Projekt vorzeitig abgebrochen, wird die bereits geleistete Arbeit (Dienstleistung) nach Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 145.00 honoriert. Der Kunde übernimmt zudem die bisherigen Auslagen der Neogate AG. Sämtli-che bestellten Hardwarekomponenten und Datenträger müssen vom Kunden abgenommen werden. Der Kunde muss jedoch auf keinen Fall mehr als den offerierten Preis zahlen.


7. Abnahmeverfahren
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Komponenten zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 20 Arbeitstagen seit der Installation der IT-Lösung, gelten die Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Nachträgliche Korrekturwünsche werden zu einem Stundensatz von CHF 150.- ausgeführt. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde Neogate AG sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.


8. Preise
Es gelten die offerierten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehr-wertsteuer. Ergeben sich wegen Änderungen des Projekts für Neogate AG unvorhergesehene Aufwendungen, wird der zusätzliche Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 139.00 verrechnet. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen (vgl. auch Punkt 5 dieser AGB) beim Kunden entstehen. Kostenüberschreitungen werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.


9. Zahlungsbedingungen
Ohne andere Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, die Rechnungen von Neogate AG innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Die Parteien können Teilzahlungen vereinbaren. Neogate AG kann eine angemessene Vorauszahlung (je nach Auftragsvolumen 30-50%) verlangen. Verweigert der Kunde die Vorauszahlung, kann Neogate AG den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits geleisteten Arbeitsstunden kann Neogate AG dem Kunden zum Stundensatz von CHF 145.00 in Rechnung stellen. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Besitz der Neogate AG


10. Schlussbestimmungen
10.1 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst wie auch ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich wer-den. Neogate AG verpflichtet sich, alle anlässlich der Installation eingesehenen Personendaten des Vertragspartners, insbesondere dessen Kundendaten, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interes-se besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.


10.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neogate AG kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionenan-gabe. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter www.neogate.ch einsehbar. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.


10.3 Streitbeilegung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlos-senen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

10.4 Gerichtsstand und Rechtswahl
Falls keine Einigung nach Punkt 11.3 zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrags-schluss ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz der Neogate AG in Zürich angerufen werden. Vorbe-halten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.


Glattpark, 11.12.2023

 

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1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB finden Anwendung auf die IT-Systemintegration sowie allgemeine Lieferungen für Dritte (nachstehend Kunde) durch die Neogate GmbH. Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung bzw. aus der Offerte von der Neogate GmbH.


1.2 Geltungsbereich
Neogate GmbH verweist in den Angeboten auf den Link der AGB’s, welcher auf die Neogate Website verweist. Mit An-nahme der Offerte anerkennt der Kunde die Geltung der AGB. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, soweit Neogate GmbH sie schriftlich bestätigt.


2. Gewährleistung
Neogate GmbH steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Kunde hält im Störungsfall eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Gewährleistung der gelieferten Komponenten beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Neogate GmbH nicht zu vertre-ten hat, insbesondere höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Bean-spruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Einflüsse. Ebenfalls ausgeschlossen ist Verbrauchsmaterial mit in-tensiver Nutzung wie z.B. Chiparmbänder oder Chipkarten.


3. Weitere Haftung
Anspruch auf Schadensersatz steht dem Kunden nur zu, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig von einem Mitarbeitenden von Neogate GmbH verursacht worden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für Vermögensschäden, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Neogate GmbH haftet insbesondere nicht für Folge-schäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste. Neogate GmbH lehnt die Haftung für jegliche nicht vertragsgemässe Verwendung der Hard- und Software durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ab.


4. Mitwirkungs- und Informationspflichten
Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über ge-setzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Programme von Bedeutung sind. Der Kunde bezeichnet gegenüber Neogate GmbH eine Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde gewährleistet den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen und gibt der Neogate GmbH gewissenhaft Auskunft bei projektbezogenen Fragen. Der Kunde kontrolliert die Arbeiten der Neogate GmbH und nimmt diese fristge-recht ab. Die Parteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.


5. Termine
Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, wenn:

  • Neogate GmbH Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert.

  • Der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält. Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Neogate GmbH liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen von Drittlieferanten, sowie behördliche Massnahmen.

 

Neogate GmbH informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten aus-geführt werden können. Sind die Verzögerungen nachweisbar von der Neogate GmbH verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Neogate GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Vorzeitige Kündigung
Wird das Projekt vorzeitig abgebrochen, wird die bereits geleistete Arbeit (Dienstleistung) nach Aufwand mit einem Stundensatz von € 120.- honoriert. Der Kunde übernimmt zudem die bisherigen Auslagen der Neogate GmbH. Sämtliche bestellten Hardwarekomponenten und Datenträger müssen vom Kunden abgenommen werden. Der Kunde muss jedoch auf keinen Fall mehr als den offerierten Preis zahlen.


7. Abnahmeverfahren
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Komponenten zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 20 Arbeitstagen seit der Installation der IT-Lösung, gelten die Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Nachträgliche Korrekturwünsche werden zu einem Stundensatz von € 120.- ausgeführt. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde Neogate GmbH sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.


8. Preise
Es gelten die offerierten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Euro ohne Mehrwertsteuer. Ergeben sich wegen Änderungen des Projekts für Neogate GmbH unvorhergesehene Aufwendungen, wird der zusätzli-che Aufwand mit einem Stundensatz von € 120.- verrechnet. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen (vgl. auch Punkt 5 dieser AGB) beim Kunden entstehen. Kostenüberschreitungen werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.


9. Zahlungsbedingungen
Ohne andere Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, die Rechnungen von Neogate GmbH innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Parteien können Teilzahlungen vereinbaren. Neogate GmbH kann eine angemessene Vorauszahlung (je nach Auftragsvolumen 30-50%) verlangen. Verweigert der Kunde die Vorauszahlung, kann Neogate GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits geleisteten Arbeitsstunden kann Neogate GmbH dem Kunden zum Stundensatz von € 120.- in Rechnung stellen. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Besitz der Neogate GmbH


10. Schlussbestimmungen
10.1 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst wie auch ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich wer-den. Neogate GmbH verpflichtet sich, alle anlässlich der Installation eingesehenen Personendaten des Vertragspartners, insbesondere dessen Kundendaten, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interes-se besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.


10.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neogate GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionen-angabe. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter www.neogate.ch einsehbar. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.


10.3 Streitbeilegung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlos-senen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

10.4 Gerichtsstand und Rechtswahl
Falls keine Einigung nach Punkt 11.3 zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrags-schluss ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz der Neogate GmbH in Zürich angerufen werden. Vor-behalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.


Hohentengen, 11.12.2023

 

Neogate AG, CH - Glattpark
(Stand 1. Januar 2024)

Neogate GmbH, DE - Hohentengen
(Stand 1. April 2024)

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